Bauarbeiter (ANZSCO 33)
Baugewerbearbeiter sind Fachkräfte, die auf den Bau und die Reparatur von Gebäuden und anderen Bauwerken spezialisiert sind. Sie sind für das Aufbringen von Endarbeiten wie Putz, Anstrich und Bodenbelag sowie für die Herstellung und Installation von Glasprodukten sowie für die Bereitstellung von Sanitär-, Entwässerungs- und mechanischen Dienstleistungen verantwortlich.
Indikatives Fähigkeitsniveau:
Die meisten Berufe in dieser Untergruppe erfordern ein Qualifikationsniveau, das den unten aufgeführten Qualifikationen und Erfahrungen entspricht:
In Australien:
- AQF-Zertifikat III, einschließlich mindestens zweijähriger Ausbildung am Arbeitsplatz, oder AQF-Zertifikat IV (ANZSCO Skill Level 3)
In Neuseeland:
- NZQF Level 4-Qualifikation (ANZSCO Skill Level 3)
Es ist wichtig zu beachten, dass mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung die oben aufgeführten formalen Qualifikationen ersetzen können. In einigen Fällen können zusätzlich zur formalen Qualifikation einschlägige Erfahrungen und/oder eine praktische Ausbildung erforderlich sein.
Aufgaben umfassen:
- Zeichnungen und Pläne studieren und die benötigten Materialmengen abschätzen
- Ziegel und Blöcke verlegen, Mörtel zwischen den Fugen verteilen und überschüssigen Mörtel entfernen
- Errichten von Gerüsten, Dachrahmen, Dächern und Wänden
- Verlegen von Bodenbelägen, Teppichen und Fliesen
- Maler- und Tapezierflächen
- Aufbringen von Putz- und Zementbeschichtungen auf Wänden
- Anbau und Montage von Armaturen
- Herstellung und Installation von Glasprodukten
- Installation von Sanitär- und Entwässerungssystemen, Dachrinnen und anderen Regenwassersystemen
- Installation von Gasgeräten sowie Rohrleitungen und Kanälen für Klimaanlagen
Unterkategorien:
Dieser Beruf fällt in die folgenden Unterkategorien:
- 331 Maurer, Zimmerleute und Tischler
- 332 Bodenleger und Maler
- 333 Glaser, Gipser und Fliesenleger
- 334 Klempner
Sub-Major Groups
- Maurer, Zimmerleute und Tischler (ANZSCO 331)
- Bodenleger und Maler (ANZSCO 332)
- Glaser, Gipser und Fliesenleger (ANZSCO 333)
- Klempner (ANZSCO 334)